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   BAG, 27.04.1988 - 4 AZR 685/87   

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BAG, 27.04.1988 - 4 AZR 685/87 (https://dejure.org/1988,11661)
BAG, Entscheidung vom 27.04.1988 - 4 AZR 685/87 (https://dejure.org/1988,11661)
BAG, Entscheidung vom 27. April 1988 - 4 AZR 685/87 (https://dejure.org/1988,11661)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 24.04.1974 - 4 AZR 267/73

    Höhere Gehaltsgruppen - Höhere Anforderungen - Merkmale der niedrigeren

    Auszug aus BAG, 27.04.1988 - 4 AZR 685/87
    Die Tätigkeitsmerkmale der Gehaltsgruppen des TVAL II bauen nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 24. April 1974 - 4 AZR 267/73 - AP Nr. 2 zu § 58 TVAL II) - wie auch die Gegenüberstellung der Gehaltsgruppen C 8 und C 9 zeigt - insofern in allgemeiner Weise aufeinander auf, als in der höheren Gehaltsgruppe höhere Anforderungen sowohl an Schwierigkeit und Verantwortlichkeit der Tätigkeit (objektive Erfordernisse) als auch an die persönliche Qualifikation des Angestellten (subjektive Erfordernisse) gestellt werden.

    Wenn allgemein gefaßten tariflichen Tätigkeitsmerkmalen konkrete Beispiele beigefügt sind, sind grundsätzlich die Erfordernisse der betreffenden tariflichen Vergütungsgruppe dann als erfüllt anzusehen, wenn der Arbeitnehmer eine in den Beispielen aufgeführte Tätigkeit auszuüben hat (BAG Urteil vom 24. April 1974 - 4 AZR 267/73 - AP Nr. 2 zu § 58 TVAL II; Urteil vom 7. Oktober 1981 - 4 AZR 192/79 - AP Nr. 1 zu § 53 TVAL II; zuletzt Urteil vom 21. Oktober 1987 - 4 AZR 49/87 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Hierbei können für die Auslegung und Anwendung der dort vorkommenden allgemeinen (unbestimmten) Rechtsbegriffe je nach den Umständen Abgrenzungsmaßstäbe aus den Tätigkeitsbeispielen der einzelnen Gehaltsgruppen gewonnen werden (BAG Urteil vom 24. April 1974 - 4 AZR 267/73 - AP Nr. 2 zu § 58 TVAL II).

  • BAG, 21.10.1987 - 4 AZR 49/87

    Eingruppierung: Bogenmontierer in der Druckindustrie, LRTV für die gewerblichen

    Auszug aus BAG, 27.04.1988 - 4 AZR 685/87
    Wenn allgemein gefaßten tariflichen Tätigkeitsmerkmalen konkrete Beispiele beigefügt sind, sind grundsätzlich die Erfordernisse der betreffenden tariflichen Vergütungsgruppe dann als erfüllt anzusehen, wenn der Arbeitnehmer eine in den Beispielen aufgeführte Tätigkeit auszuüben hat (BAG Urteil vom 24. April 1974 - 4 AZR 267/73 - AP Nr. 2 zu § 58 TVAL II; Urteil vom 7. Oktober 1981 - 4 AZR 192/79 - AP Nr. 1 zu § 53 TVAL II; zuletzt Urteil vom 21. Oktober 1987 - 4 AZR 49/87 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Wird eine Tätigkeit von einem Tätigkeitsbeispiel nicht in vollem Umfange erfaßt, so kann je nach den Umständen des einzelnen Falles die Erfüllung der Anforderungen einer höheren Gehaltsgruppe in Betracht kommen, wenn die überwiegende Tätigkeit den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen dieser Gehaltsgruppe entspricht (vgl. BAG Urteil vom 21. Oktober 1987 - 4 AZR 49/87 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

  • BAG, 07.10.1981 - 4 AZR 192/79

    Gehaltsgruppe - Tätigkeitsbeispiel - Eingruppierung - Hinausgehen der Tätigkeit -

    Auszug aus BAG, 27.04.1988 - 4 AZR 685/87
    Wenn allgemein gefaßten tariflichen Tätigkeitsmerkmalen konkrete Beispiele beigefügt sind, sind grundsätzlich die Erfordernisse der betreffenden tariflichen Vergütungsgruppe dann als erfüllt anzusehen, wenn der Arbeitnehmer eine in den Beispielen aufgeführte Tätigkeit auszuüben hat (BAG Urteil vom 24. April 1974 - 4 AZR 267/73 - AP Nr. 2 zu § 58 TVAL II; Urteil vom 7. Oktober 1981 - 4 AZR 192/79 - AP Nr. 1 zu § 53 TVAL II; zuletzt Urteil vom 21. Oktober 1987 - 4 AZR 49/87 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Denn hier geben die Tarifvertragsparteien zu erkennen, daß sie eine entsprechende Tätigkeit nur einer einzigen Gehaltsgruppe zuordnen wollen und damit bei dieser Tätigkeit stets die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale der Gehaltsgruppe als erfüllt ansehen (BAG Urteil vom 7. Oktober 1981 - 4 AZR 192/79 - AP Nr. 1 zu § 53 TVAL II).

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